Wenn bereits im Grundbuch eingetragener Darlehensgeber seine vordere Rangstelle zugunsten eines anderen Darlehensgebers aufgibt, spricht man von einem Rangrücktritt . Manche Bausparkasse oder örtliche Bank mit einer langjährigen Kundenbeziehung verzichtet in Form des Rangrücktrittes auf ihre Ansprüche.
Der Rangrücktritt kann nur durch eine notarielle Beglaubigung erfolgen.