Definition Rahmenzins

Der Rahmenzins ist nicht der Zins der im Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart wird, sondern ein fiktiver Zins, der zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Der Rahmenzins beträgt je nach Bankpartner zischen 12% und 18%.

 

Durch diesen Rahmenzins werden im Falle einer Zwangsversteigerung zusätzlich anfallende Nebenkosten der Bank, zum Beispiel Kosten der Zwangsversteigerung, Gerichtskosten, etc. abgedeckt. Der Darlehensgeber kann sich somit aus der Immobilie bis zur Höhe des eingetragenen Grundschuldbetrages zuzüglich der jährlichen Rahmenzinsen befrieden – höchstens jedoch bis zu den tatsächlich angefallenen Kosten.