Bei einem Pfandtausch wird während der Zinsfestschreibungszeit das Beleihungsobjekt durch ein anderes Beleihungsobjekt getauscht. Die Darlehensbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Bei einem Pfandtausch wird während der Zinsfestschreibungszeit das Beleihungsobjekt durch ein anderes Beleihungsobjekt getauscht. Die Darlehensbedingungen bleiben hiervon unberührt.