Der Begriff Objektverbrauch tritt nur in Verbindung mit steuerlichen Begünstigungen oder mit KfW -Darlehen auf. Bestimmte KfW-Darlehen dürfen zum Beispiel nur pro Person einmal im Leben beantragt werden. Hat der Antragsteller bereits einmal eine Förderung für eine Immobilie erhalten, so bezeichnet man dies als Objektverbrauch .
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