Definition Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Konto zur treuhänderischen Verwahrung von fremden Geldern. Diese Konten lauten in der Regel auf einen Notar, oder auf eine sonstige Berufsgruppe, die sich mit der Verwaltung von fremden Geldern beschäftigen. Durch das Notaranderkonto können fremde Gelder auch physisch vom sonstigen Vermögen dieser Person getrennt aufbewahrt werden.

 

Im Bereich der Baufinanzierung werden Notaranderkonten dann benötigt, wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen wurde, aber eine vorzeitige Auszahlung des Darlehens zur Kaufpreisabwicklung notwendig ist, kann dieses Problem über das Notaranderkonto gelöst werden. In diesem Fall trägt der Notar oder der Treuhänder die Gewähr für die zweckmäßige Verwendung der Gelder und stellt sicher, dass kein Missbrauch betrieben wird.