Mit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie durch den Gesetzgeber am 11.06.2010 wurde der Begriff Nominalzins umbenannt in den Begriff Sollzins. Siehe deshalb für weiterführende Information unter dem Begriff Sollzins.
Mit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie durch den Gesetzgeber am 11.06.2010 wurde der Begriff Nominalzins umbenannt in den Begriff Sollzins. Siehe deshalb für weiterführende Information unter dem Begriff Sollzins.