Der Nießbrauch ist eine Belastung einer Immobilie zugunsten einer bestimmten Person. Der Nießbrauch wird in der Abteilung II des Grundbuches eingetragen (siehe auch Abteilung I-III des Grundbuches ).
Diese Person ist berechtigt, aus der Wohnung oder dem Haus einen genau definierten Nutzen zu ziehen. Gängige Beispiele sind zum Beispiel Wohnrechte auf Lebenszeit, oder der Anspruch aus der Immobilie Mieteinnahmen zu erhalten. Da durch den Nießbrauch die Wiederverwertbarkeit der Immobilie empfindlich eingeschränkt ist, kann ein Nießbrauch eine Baufinanzierung zum scheitern bringen.