Als Nachrangfinanzierung bezeichnet man Darlehen , welche im Grundbuch nach bereits einem bestehenden Grundpfandrecht eingetragen werden ( Rangstelle ). Da im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst das erstrangige Darlehen bedient wird, kann es durchaus vorkommen, dass die Bank des zweiten Ranges kein Geld aus der Zwangsversteigerung erhält. Da dies ein größeres Risiko für die Bank bedeutet, sind Nachrangfinanzierungen in der Regel teurer als eine erstrangige Baufinanzierung .
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