Definition Mitschuldner

Prinzipiell kann ein einzelner Darlehensnehmer ein Darlehen aufnehmen. Häufig gibt es aber auch mehrere Darlehensnehmer (z.B. Ehegatte oder Erbengemeinschaft). Der Schuldner und die Mitschuldner haften gesamtschuldnerisch . Siehe hierzu auch Gesamtschuldner .