Die Bezeichnung Miteigentum nach Bruchteilen wird auch als Bruchteilseigentum bezeichnet. Siehe deshalb für eine weitere Begriffsbeschreibung unter Bruchteilseigentum.
Die Bezeichnung Miteigentum nach Bruchteilen wird auch als Bruchteilseigentum bezeichnet. Siehe deshalb für eine weitere Begriffsbeschreibung unter Bruchteilseigentum.