Die Makler- und Bauträgerverordnung schützt in erster Linie mögliche Erwerber von Eigenheimen. Die Verordnung regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Makler und Bauträger. Die MaBV regelt zum Beispiel, unter welchen Bedingungen der Bauträger den vertraglichen Kaufpreis in einer Summe oder in Raten verlangen kann. Siehe hierzu auch Freistellungsverpflichtungserklärung. Viele Banken zahlen das Darlehen auch in mehreren Teilzahlungen gemäß der MaBV aus. Siehe auch Begriff Auszahlung.
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