Sobald die kreditgebende Bank die Löschungsbewilligung ausstellt, erklärt diese sich mit der Löschung vom Grundpfandrecht ( Hypothek oder Grundschuld ) einverstanden. Der Gläubiger wird die Löschungsbewilligung in der Regel aber nur unterzeichnen, wenn sämtliche Schulden getilgt sind und keine Forderungen mehr bestehen.
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