Definition Lebensversicherung

Die Lebensversicherung bezahlt die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall, als auch im Erlebensfall. Sollte der Versicherte zu einem vereinbarten Termin noch leben, erhält dieser die vereinbarte Versicherungssumme. Stirbt der versicherte vor diesem Termin, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme.

 

Zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme werden noch Überschussanteile ausbezahlt. Diese beiden Anteile zusammen nennt man die sogenannte Ablaufleistung . Soll im Rahmen einer Baufinanzierung die Tilgung durch eine Lebensversicherung erfolgen, spricht man von einer Tilgungsaussetzung . Die Ablaufleistung sollte dann der Höhe vom Darlehen entsprechen. Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Lebensversicherung sollte dann dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Darlehens entsprechen.