Kurz bevor die vereinbarte Zinsfestschreibung abläuft, wird Ihnen Ihr bisheriger Darlehensgeber ein sogenanntes
Angebot zur Prolongation unterbreiten. Dieses Angebot betrifft die erneute Kreditausgabe nach Ablauf Ihrer vereinbarten Zinsbindungsfrist . Das neue Angebot richtet sich dann nach den dann vorherrschenden Markt- und Zinsgegebenheiten.
Nach dem im Jahr 2008 verabschiedeten Kreditgesetz ist der Darlehensgeber dazu verpflichtet, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist entweder ein Verlängerungsangebot zu unterbreiten, oder mitteilen, dass er an einer Verlängerung des Engagements nicht mehr interessiert ist.