Bei Mehrfamilienhäusern gibt es Gemeinschaftseigentum wie zum Beispiel die Hausfassade oder das Dach. Um anfallende Reparaturen am Gemeinschaftseigentum durchführen zu könne, zahlen die Wohnungseigentümer jedes Monat einen festen Betrag in die Instandhaltungsrücklage ein. Diese Rücklage wird zu einem späteren Zeitpunkt für die anfallenden Reparaturen verwendet.
Vor dem Verbrauch der Rücklage gehört die bereits eingezahlte Instandhaltungsrücklage nicht mehr dem einzelnen Wohnungseigentümer, sondern zum Gemeinschaftseigentum.