Die Grundschuldbestellung ist eine notarielle Urkunde. In dieser Urkunde erklärt sich der Grundstückseigentümer bereit sein Grundstück mit einer Grundschuld zu belasten. Gleichzeitig ist die Grundschuldbestellung auch der Antrag an das Amtsgericht, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Eine Auszahlung ist in der Regel nicht vor Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch möglich.
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