Um nachzuweisen, dass ein Gebäude sich auf einem vorgesehenen Grundstück befindet und der notwendige Grenzabstand eingehalten wurden, bedarf es einer amtlichen Bestätigung ( Grenzeinhaltungsbestätigung ). Diese Bestätigung wird in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.
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