Der Gläubiger ist im Fall eines Darlehens der Darlehensgeber , dem die Schuld des
Schuldners zusteht. In der Regel ist dies die Bank oder der Kreditgeber .
Der Gläubiger ist im Fall eines Darlehens der Darlehensgeber , dem die Schuld des
Schuldners zusteht. In der Regel ist dies die Bank oder der Kreditgeber .