Anders als bei einem Annuitätendarlehen wird bei einem Fälligkeitsdarlehen der gesamte Darlehensnominalbetrag am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit werden nur die Zinsen bezahlt. Da hier die Tilgung fehlt, muss in der Regel ein Tilgungsersatz in Form einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrags abgeschlossen werden. Dieser wird dann an den Darlehensgeber abgetreten (siehe dazu auch Tilgungsaussetzung ).
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