Für die Erschließung von einem Grundstück fallen zum Beispiel Kosten für die erstmalige Herstellung der Einrichtung der Entwässerung und Beleuchtung, für den Grunderwerb und der Freilegung der Flächen an.
Normalerweise gehören nicht zu den Erschließungskosten : Abwasser- und Versorgungsleitungen wie z.B. Strom, Gas, Wärme und Wasser. Für die Bereitstellung der Abwasser- und Versorgungsleitungen fordert
die zuständige Gemeinde Anschlusskosten und regelmäßige, wiederkehrende Abgaben.