Mieteinnahmen aus Immobilien bezeichnet man als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Steuerlich können bestimmte Aufwendungen wie z.B. Darlehenszins, Disagio, Abschreibung, Bewirtschaftungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Je nach Bankpartner werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterschiedlich bewertet und die Bonitätsprüfung mit einbezogen.
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