Definition Effektivzinssatz

Bei einem Kredit muss als Preis, laut Preisangabenverordnung (PAngV), die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Kann es während der Laufzeit eine Änderung der Preis bestimmenden Faktoren geben, so spricht man von einem „anfänglich effektiven Jahreszins“ ( Effektivzinssatz ). Bleiben aber bei dem Darlehen die Kosten über die gesamte Darlehenslaufzeit gleich, so spricht man von einem „effektiven Jahreszins“.

Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz , der Tilgung , dem Auszahlungskurs ( Disagio ) und der Zinsfestschreibungszeit bestimmt. Der Effektivzinssatz wurde eingeführt, um Kreditangebote für den Verbraucher vergleichbar zu machen. Jedes Kreditinstitut muss sich an die gleichen Berechnungsmethoden richten. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreie Jahre , Tilgungssatz , Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.

Nicht im Effektivzinssatz enthalten sind Teilauszahlungszuschläge, Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren. Falls ein eingeholtes Angebot objektiv verglichen werden soll, müssen diese Punkte berücksichtigt werden. Der Effektivzinssatz berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz alle weiteren Preis bestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, d.h. der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an.

Preisbestimmende Faktoren sind:

  • Nominalzinssatz
  • Bearbeitungsgebühren
  • Auszahlungskurs
  • Tilgungssatz, -beginn und -höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine