Definition Deckungshypothek

Deckungshypotheken dienen als Sicherheit für die von Hypothekenbanken ausgegebenen Pfandbriefe . Das Darlehen darf 60% vom Beleihungswert nicht übersteigen. Die Ausgabe von Pfandbriefen ist nicht unbegrenzt möglich (um die Sicherheit dieser zu gewährleisten), sondern der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe muss in Höhe vom Nennbetrag jederzeit durch eine Hypothek in gleichem Zinsertrag und gleicher Höhe gedeckt sein (ordentliche Deckung).

Hypothekenbanken refinanzieren sich hauptsächlich durch die Ausgabe von Pfandbriefen.