Definition Cap

Ein variables Darlehen, bei dem auf einen bestimmten Betrag eine Zinsobergrenze über eine festgelegte Laufzeit vereinbart wird. Für diese Vereinbarung muss der Kunde einen Aufschlag zahlen. Dafür hat der Kunde den Vorteil, dass er im Falle eines steigenden Zinses nie mehr als den Cap vereinbarten Zins zahlen muss. Eine weitere Variante ist das Collardarlehen . Bei diesem Darlehen wird zusätzlich noch eine Zinsuntergrenze vereinbart. Siehe auch Begriff variables Darlehen .