Definition Bürgschaftsgebühr

Die Bürgschaftsgebühr kann dem Darlehensnehmer entweder laufend oder einmalig in Rechnung gestellt werden. Man spricht auch von der sogenannten Avalgebühr . Der Bürge – hier in diesem Beispiel eine Bank – erhebt für die Übernahme des Ausfallrisikos und für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine Bürgschaftsgebühr.