Die Bürgschaftsgebühr kann dem Darlehensnehmer entweder laufend oder einmalig in Rechnung gestellt werden. Man spricht auch von der sogenannten Avalgebühr . Der Bürge – hier in diesem Beispiel eine Bank – erhebt für die Übernahme des Ausfallrisikos und für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine Bürgschaftsgebühr.
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