Definition Bezugsfertigkeit

Die Bezugsfertigkeit ist nicht mit der Schlussabnahme (siehe auch Abnahme ) gleichzusetzen. Unter der Bezugsfertigkeit versteht man einen Zustand des Gebäudes, bei welchem man Bewohnern den Bezug der Wohnungen zumuten kann. Die Frage was als bezugsfertig gilt ist häufig ein Streitthema. Nach der Rechtsprechung ist für die Zumutbarkeit alleine der Grad der Fertigstellung der Immobilie maßgebend.