Bewirtschaftungskosten sind Kosten für die laufende Unterhaltung einer Immobilie .
- Umlagefähige Betriebskosten z. B.: Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen
- Nicht umlagefähige Betriebskosten (diese dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden) z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis , Instandhaltungskosten