Definition Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen (anfallende Kosten) werden für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge durch das Kreditinstitut berechnet. Ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss vom Darlehensvertrag verlangt die Bank für noch nicht abgerufenes Geld eine Art Verwaltungsgebühr .

 

Beispiel hierzu:

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Darlehensbetrag : 120.000,– €

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Bereitstellungszinsen: 0,30% ab dem 120. Tag (4. Monat)

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Abschluss Zinsfestschreibungszeit : 01.02.2000

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Auszahlung: 01.08.2000

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Bereitstellungszinsen sind ab dem 01.06.2000 für 2 Monate = 60 Tage fällig.

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Zu zahlende Bereitstellungszinsen: € 120.000,– x 0,30

x 60 ./. 100 ./. 30 Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage EUR 720,–.

 

Ab wann eine finanzierende Bank Bereitstellungszinsen verlangt ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich.