Die Bearbeitungsgebühr muss im Darlehensvertrag und im Angebot separat ausgewiesen werden. Bearbeitungsentgelt ist ein einmaliges Entgelt, welches für die Beratung oder die Bearbeitung des Falles berechnet wird. Die Gebühr wird im Allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens mit einbehalten. Der Darlehensnehmer erhält somit nicht die gesamte Baufinanzierung in beispielsweise nur 98% der vereinbarten Summe. Die meisten Banken berechnen aber kein Bearbeitungsentgelt.
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