Definition Bauwesenversicherung

Der frühere Begriff Bauwesenversicherung wurde durch den Begriff Bauleistungsversicherung ersetzt. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden , die während der Bauphase an Bauwerk und Baumaterial unvorhergesehen eintreten. Wichtig ist hierbei, dass der Schaden unvorhergesehen war. Dies bedeutet, dass weder die Bauunternehmen , noch die Architekten oder Bauherr je nach deren Kenntnisstand mit dem Eintritt hätten rechnen müssen. Dies sind in der Regel ungewöhnliche Naturereignisse, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds und ebenfalls böswillige und fahrlässige Handlungen Dritter.

 

Zudem sind Schäden durch Diebstahl von Materialien mitversichert, sofern diese bereits fest mit dem Gebäude verbunden waren. Weiterhin umfasst die Bauleistungsversicherung Brände, Blitzschlag und Explosionen.

 

Nicht mitversichert sind im Allgemeinen der Diebstahl von lagernden Materialien und Schäden durch Witterungseinflüsse, mit denen gerechnet werden muss (zum Beispiel Schnee und Frost im Winter).