Definition Baunebenkosten

Summe der Nebenkosten welche bei der Errichtung von Bauten noch zusätzlich zu den Baukosten anfallen, wird als Baunebenkosten bezeichnet. Dies sind in der Regel Kosten für Statiker und Prüfingenieure, Gebühren für amtliche Prüfungen (z. B. Bauabnahmen), Architektenhonorar und Gebühren für die Baugenehmigung . Zusätzlich zu den reinen Baukosten können diese Kosten zwischen 10% und 20% der Gesamtkosten ausmachen.