Definition Baumängel

Mängel am Bauvorhaben verursacht durch fehlerhafte Entwürfe , Ausführungen oder nicht einwandfreies Material.

 

Der Bauherr sollte bei Abnahme erkennbare Mängel schriftlich festhalten, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.

Sollte der Bauherr bei der Abnahme (siehe auch unter Abnahmeverpflichtung ) wesentliche Mängel feststellen, kann dieser die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel verweigern.