Bei Neubauten zahlen die Kreditgeber in der Regel nicht die volle Darlehenssumme zu Beginn des Baus aus. Diese Vorgehensweise schützt die Bank vor Betrugsfällen. Wurde ein bestimmter Teil des Neubaus fertig gestellt, zum Beispiel die Kellerdecke, zahlt die Bank die nächste Tranche an den Darlehensnehmer aus. In der Regel muss der Architekt den Baufortschritt vor der jeweiligen Auszahlung vom Darlehen genehmigen.
Häufig wird mit der Bank eine Auszahlung nach der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) vereinbart. Theoretisch sind aber auch individuelle Vereinbarungen mit der Bank möglich. Diese Möglichkeit wird aber in der Praxis nur sehr selten angewandt.