Die Bauanzeige ist die vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens ( Baugenehmigung ) . Dieses Verfahren ist in der Bauanzeigenverordnung geregelt
und nur in bestimmten Fällen anwendbar. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Einwände seitens der Baubehörde erhoben werden, kann mit dem Bau begonnen werden.