Definition Bauantrag

Bei der Bauaufsichtsbehörde wird der Bauantrag schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl eingereicht. Der Antrag muss vom Bauherr und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben werden. Der Entwurfsverfasser – in der Regel der Architekt – muss zwingend eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nachweisen.

Wichtige, einzureichende Unterlagen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen)

    im Maßstab 1:100

  • des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners).