Aufwendungshilfen sind öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer einer neu errichteten, eigengenutzten Immobilie . Nach den Bestimmungen des II. WoBauG wird diese Förderung über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten bezahlt. Um diese Aufwendungshilfe bekommen zu können, müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden. In den aktuellen Wohnungsbau- Förderbestimmungen der einzelnen Bundesländer kann man die genaue Laufzeit , Fördersätze und Verteilungskriterien entnehmen.
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