Eine Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer eines Grundstücks über den Übergang des Eigentums (§ 925 BGB). Sie wird im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Der Eigentumsübergang wird durch die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch und der Auflassung bewirkt.
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