Die Arbeitnehmersparzulage :
- Gilt für Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Kennzeichnung als Vermögenswirksame Leistung (VWL)
- Einzahlung auf ein Sparkonto durch den Arbeitgeber
- Anspruch auf eingezahltes Kapital und Arbeitnehmersparzulage nach sieben Jahren
- Bei vorzeitiger Verfügung fallen gezahlte Zulagen an den Staat zurück