Der Arbeitnehmer kann sich von seinem Arbeitgeber ein unentgeltliches oder verbilligtes Darlehen geben lassen. Diese Darlehensform nennt man Arbeitgeberdarlehen . Das verbilligte Darlehen übersteigt in der Regel den Lohn. Der Arbeitnehmer muss das Darlehen dann wieder an den Arbeitgeber in einer vereinbarten Rate wieder zurückzahlen.
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