Stimmt die darlehensgebende Bank einem Darlehen zu, spricht man von einer Annahmeerklärung durch die Bank. Der Vertrag ist somit rechtsgültig geschlossen.
Stimmt die darlehensgebende Bank einem Darlehen zu, spricht man von einer Annahmeerklärung durch die Bank. Der Vertrag ist somit rechtsgültig geschlossen.