Für die Abwicklung eines Darlehens gelten von der jeweiligen Bank vorformulierte Darlehensvertrag für alle Kunden. Hier dient das AGB-Gesetz als gesetzliche Grundlage.
Für die Abwicklung eines Darlehens gelten von der jeweiligen Bank vorformulierte Darlehensvertrag für alle Kunden. Hier dient das AGB-Gesetz als gesetzliche Grundlage.