Das Grundbuch wird in drei Abteilungen (Abteilung I – III des Grundbuches) unterteilt:
- Abteilung I: Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse
- Abteilung II: Verzeichnung aller Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks
- Abteilung III: Auflistung aller Belastungen eines Grundstücks wie Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld