Wird ein Gebäude modernisiert oder wird Erhaltungsaufwand am Gebäude durchgeführt, kann unter folgenden Bedingungen eine erhöhte Abschreibung erfolgen: das Gebäude ist vermietet, wird also nicht für eigene Wohnwirtschaftliche Zwecke benutzt, und das Gebäude unterliegt entweder gemäß § 7i EStG dem Denkmalschutz oder befindet sich in einem städtebaulichem Entwicklungsgebiet. In diesen Fällen kann eine erhöhte Abschreibung in Höhe von 10% über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen. Die erhöhte Abschreibung muss beantragt werden.
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