Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. Diese Pflicht bezeichnet man auch als Abnahmeverpflichtung . Die vereinbarte Frist wird auch als Abnahmefrist bezeichnet und ist in der Regel ein Bestandteil vom Darlehensvertrag .
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