Die Einbruchszahlen in ganz Deutschland sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Oft wird es den Tätern auch allzu leicht gemacht, da kein oder nur ein mangelnder Einbruchschutz in den Gebäuden verbaut ist. Um diese Zahlen wieder sinken zu lassen, hat die Regierung beschlossen, den Ausbau der Schutzmaßnahmen von Privathaushalten zu fördern. Daher gibt es seit dem 19.11.2015 ein neues KfW-Förderprogramm genau zu diesem Thema.
Welche Gelder sind verfügbar?
Im Rahmen der Verbesserung von einbruchsichernden Maßnahmen stellt die KfW bis zu 1.500€ pro Wohneinheit zur Verfügung, wenn Maßnahmen zum Einbruchschutz getroffen werden. Bis zu 6.250€ sind es sogar pro Einheit, für die Kombination aus Einbruchschutz und Barrierereduzierung. Dabei ist es irrelevant, ob private Eigentümer barrierefreien Wohnraum selbst umbauen, oder eine bereits umgebaute Immobilie erwerben. Wie die meisten Förderprogramme der KfW ist auch dieses mit anderen Programmen flexibel kombinierbar.
Was wird mit dem Einbruchschutz-Programm gefördert?
Die Liste an möglichen Ein- und Umbauten, die den Einbruchschutz erhöhen und gefördert werden, beinhaltet unter anderem:
- einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren
- Nachrüstsysteme für Türen (Zusatzschlösser, Querriegelschlösser etc.)
- Nachrüstsysteme für Fenster (Pilzkopfverriegelungen, Bandseitensicherungen etc.)
- Einbruchshemmende Rollläden und Gitter
- Alarmanlagen (Kamerasysteme, intelligente Türschlösser, Panikschalter etc.)
- Türspione
- Baugebundene Assistenzsysteme (Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung etc.)
Was ist mit Barrierereduzierung gemeint?
Damit sind Umbauten gemeint, die das allgemeine Wohnen, gerade im Alter, erleichtern sollen. Gegliedert werden diese in 7 Kategorien:
- Wege zu Gebäuden, sowie Stellplätzen
- Eingangsbereich
- Treppen und Stufenanpassungen
- Umgestaltung der Raumaufteilung
- Badumbauten
- Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Die Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können gemeinsam kombiniert werden, müssen aber den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Einbruchschutz konnte man schon immer Kombinieren, was ist jetzt neu?
Bislang konnte man den Einbruchschutz ausschließlich in Kombination mit der Barrierereduzierung oder dem energetischen Sanieren fördern lassen. Seit dem 19.11.2015 ist dies jetzt auch allein möglich.
Die neuen Richtlinien besagen, dass die Förderung der Ein- und Umbauten zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen genutzt werden kann. Dabei muss die Summe, die in die Maßnahmen investiert wird, mindestens 500€ betragen. 20% davon werden dann gefördert.
Voraussetzung ist, dass der KfW vor dem Bau der Veränderungen entweder mindestens zwei Angebote vorgelegt werden, oder nur eines, welches von einer zertifizierten Fachfirma ausgestellt wurde. Ist die Maßnahme akzeptiert, so erhält man die Fördergelder nach dem Einreichen der Originalrechnung.
Aktuelle Zahlen, warum Einbruchschutz so wichtig ist
Dem Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik 2014 ist unter anderem folgendes zu entnehmen:
- Wohnungseinbruchdiebstähle 2014: 152.123
- Davon Tageswohnungseinbrüche: 63.282
- Wohnungseinbruchdiebstähle 2013: 149.500
- Davon Tageswohnungseinbrüche: 64.754
Das macht, auch wenn die Anzahl an Tageswohnungseinbrüchen um 2,3% zurück gegangen ist, einen gesamten Anstieg von 1,8%. Positiv zu sehen ist, dass der Anstieg nicht so stark ausfällt, wie der von 2012 auf 2013 (3,7%).
(Quelle: PKS Bundeskriminalamt 2014)
Nützliche Informationen, was nun genau von der KfW im Bezug auf Einbruchschutz gefördert wird und wie Sie Ihre eigenen vier Wände besser schützen können, finden Sie auf der Homepage der KfW.