Baufinanzierung

Energetische Sanierung: Das neue Mietrecht.

Die Meldung zur Novellierung des Mietrechts, die kurz vor Weihnachten Mieter aufschreckte, bietet für Hausbesitzer die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen nun leichter durchzuführen: Erstens darf der Mieter für die Zeit der Baumaßnahmen (maximal 3 Monate) die Miete trotz Schmutz- und Larmbeeinträchtigung sowie der üblichen Einschränkungen des Wohnkomforts nicht kürzen. Und nach Abschluss der Sanierungmaßnahmen ist der Vermieter berechtigt, die Miete bis zu 11% zu erhöhen. Diese Maßnahme der Bundesregierung hat zum Ziel, energetische Sanierung privaten Hausbesitzern schmackhaft zu machen, denn die bisherigen Aktivitäten privater Hausbesitzer unterstützen die Energiewende nicht derart, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat. Wer als privater Eigentümer seine vermietete oder eigengenutzte Immobilie entsprechend energieeffizient saniert, kann dafür bis zu 18.750 Euro staatliche Zuschüsse erhalten. Laut Ministerium wird der Start dieses Förderprogramms energetische Sanierung noch im Januar 2013 starten. Was bedeutet das nun für Mieter einerseits und die Hausbesitzer andererseits.

Mieterschutzbund läuft gegen den Gesetzentwurf Energetische Sanierung Sturm

Kein Wunder, dass der Mieterschutzbund gegen diese Reform Sturm läuft, da auf den Mieter – immerhin über 50% der deutschen Haushalte – nicht nur die Beeinträchtigung während der Baumaßnahme bei voller Mietzahlung zukommt, sondern er gleichzeitig mit einer saftigen Mieterhöhung nach Abschluss rechnen muss. So wie der derzeitige Diskussionsstand aussieht, wird sich aber an diesem Gesetz nichts mehr ändern. Daher ist für alle Mieter jetzt der richtige Zeitpunkt, den rechenstift anzulegen und sich zu informieren, ob die (erhöhte) monatliche Mietbelastung möglicherweise der monatlichen Belastung entspricht, die er für eine Baufinanzierung zum Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie monatlich benötigt.

Energetische Sanierung – gut für Vermieter

Für Vermieter hingegen eröffnen sich interessante Perspektiven, die einerseits den Wert der Immobilie mitunter erheblich steigern, da der Energiepass ein wesentlicher Faktor der Wertermittlung einer Immobilie ist. Und andererseits bietet energetische Sanierung neben dem vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel (max. 18.750 EUR) zudem die Möglichkeit, attraktive KfW-Kredite zu erhalten. Diese KfW-Kredite sind dabei über eine Bank oder einen Direkt-Finanzierer zu beantragen. Zusammen mit den nach wie vor überaus günstigen Baufinanzierungs-Zinsen erscheint es eine lukrative Alternative, jetzt das Geld in diese Sanierungsmaßnahmen zu stecken, denn Sie kommen voraussichtlich später nicht mehr in den Genuss dieser günstigen Modelle. Einerseits können Besitzer steuerlich profitieren, andererseits hält die KfW-Bank zinsgünstige Darlehen für diesen Zweck vor.

Energetische Sanierung – mit einem Direkt-Anbieter baufinanzieren

Wir empfehlen: Jetzt ist sowohl für Mieter wie für Vermieter ein besonders günstiger Zeitpunkt, sich mit Finanzierungsfragen rund um eine Immobilie zu beschäftigen; für Mieter die Frage, ob man mit dem derzeitigen oder zu erwartenden monatlichen Mietzins Wohneigentum zu finanzieren, für Vermieter, inwieweit sich eine energetische Sanierung unter Berücksichtigung der staatlichen Förderprogramm rechnet. Da es sich um sehr komplexe Themenfelder handelt, sollten Sie die Beratung von Baufinanzierungsexperten suchen, die Ihnen entsprechende Modelle und Konzepte erstellen können. Seriöse Baufinanzierer wie die ACCEDO AG verlangen für diese Beratung übrigens nicht; sie verdienen erst dann, wenn es zum Abschluss einer Finanzierung kommt. Und diese Provision ist dann bereits in das vereinbarte Baufinanzierungsdarlehen mit eingerechnet (und das, obwohl dieses Baugeld zumeist zu günstigeren Konditionen als von Ihrer Haus- bzw. stationären Bank zu bekommen ist).