Nach wie vor stellt sich die Frage, wie man in finanzturbulenten Zeiten wie diesen sein Geld so anlegt, dass man am Ende auch etwas davon hat. Eine Möglichkeit ist die Finanzierung in die eigene Immobilie, um deren Wert zu sichern und gleichzeit mehr Lebensqualität zu erhalten. Dafür bietet die KfW-Bank günstigste Kredite, wenn man die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen kennt. Zinsgeförderte Kredite der KfW kann man nicht direkt beantragen, man braucht dazu immer eine Bank oder einen Direkt-Baufinanzierer. Natürlich gehören energetische Sanierungsmaßnahmen zu den geförderten Vorhaben, aber auch die Schaffung von neuem Wohnraum fällt darunter. Eine interessante Förderung ist die Förderung von Bauvorhaben, die durch eine Nutzungsänderung aus Nichtwohnflächen Wohnflächen macht. Davon betroffen sind z. B. Dach- und Kellerausbauten, aber auch bauseits genehmigte Wirtschaftsgebäude und eventuell Wintergärten. Folgende Vorgaben für die Förderung des Ausbaus von Nichtwohnraum zu Wohnfläche macht die KfW:
Bei einer Umwidmung kommt es zuerst auf die landesrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes an. Ist die geplante Umwidmung mit dieser jeweiligen Rechtslage vereinbar, dann ist folgendes zu beachten: Das Programm „Energieeffizient Sanieren” fördert die energetische Sanierung von beheizten Nichtwohnflächen, wenn diese nach der Sanierung als Wohnraum genutzt werden. Interessant ist dieses Programm für alle, die mehr Wohnfläche im eigenen Haus schaffen wollen und dafür eine Baufinanzierung benötigen. Hier können die kompletten Kosten für den Um- und Ausbau äußerst zinsgünstig gefördert werden. Neue Anbauten fallen nicht unter diese Regelung.
Genauso interessant sind die Förderprogramme der KfW-Bank für „altersgerechte Umbauten”. Hierunter fallen alle Maßnahmen, die den sogenannten Barriereabbau im Auge haben. Altersgerechte Bäder genauso wie Küchen, aber auch Verbreiterung von Türen oder der Einbau eines Treppenliftes. Natürlich kann man Förderprogramme auch kombinieren. Die Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag bemisst sich immer nach der Bestandsfläche oder nach der Anzahl der geschaffenen Wohneinheiten durch die Umwidmung von nichtbewohnter zu bewohnter Fläche. Entsteht eine neue Wohneinheit, so steht der Förderung grundsätzlich nichts im Wege und wird mit dem KfW-Programm ”„Energieeffizient Sanieren” bedient. Kosten für den Barriereabbau fängt das Programm ”Altersgerecht Sanieren” auf unter der Voraussetzung, dass die neue Wohnfläche 50 Quadratmeter nicht übersteigt.
Was sind nun: beheizte und unbeheizte Nichtwohnflächen? Die Festlegung erfolgt entsprechend der Definition der EnEV2009 für beheizte und unbeheizte Flächen. Hierfür fragen Sie im Vorfeld am besten Ihren Energieberater , der die Zuordnung für Ihre Nichtwohnfläche treffen kann. Wenn Sie weitere Details wissen wollen, gehen Sie am besten auf die Website der KfW: www.kfw.de.
Allein schon an dieser kurzen Erläuterungsehen Sie aber, dass es zwar einige Fördermöglichkeiten seitens der KfW gibt, die aber aufgrund des umfangreichen Regelwerks garnicht so leicht zu durchschauen sind. Da hilft Ihnen Ihr Baufinanzierungsberater z. B. der ACCEDO AG, der umfassenden über die KfW-Fördermöglichkeiten beraten und so einschätzen kann, welche Förderung für Sie in Betracht kommt. Die Auseinandersetzung mit den KfW-Möglichkeiten zahlt sich auf alle Fälle aus; sie kostet zwar Zeit, hilft aber, jede Menge Geld bei Ihrer angestrebten Baufinanzierung zu sparen.