Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dann fällig, wenn der Kreditnehmer früher als vertraglich vereinbart, seine Schulden zurückzahlen möchte. Gerade bei der Baufinanzierung kommt es häufiger vor, dass der Schuldner gerne seinen Vertrag, der z. B. 20 Jahre läuft, vorzeitig tilgen möchte, weil er z. B. eine Erbschaft gemacht hat. Ein ähnliches Szenario ist, wenn man seine Immobilie vor Ablauf der Vertragslaufzeit verkauft bzw. verkaufen muss, deswegen über genügend Bargeld verfügen würde, um die Restschuld zu begleichen. Lag der Zinssatz der Vorfälligkeitsentschädigung 2007 noch bei durchschnittlich vier Prozent des abzulösenden Restkapitals, stieg er bis 2013 auf nahezu 9 Prozent an. Diese Zahlen stammen aus der aktuellen Studie der der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) im Juli 2014 veröffentlicht hat
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine versteckte Schadenersatzforderung
Die Banken machen Verlust, wenn der Kunde den Kredit vorzeitig zurückzahlt, weil dadurch die besser verzinsten Kreditraten wegfallen. Also liefert eigentlich der aktuelle Niedrigzins die Erklärung für diese heftig gestiegene Vorfälligkeitsentschädigung. Sogesehen rechnen sich vozeitigt abzulösende Baufinanzierungsverträge nicht. Besser ist es, das Geld, dass man durch eine Erbschaft oder den Verkauf der Immobilie erhalten hat, entsprechend verzinst solange anzulegen, bis der Baufinanzierungsvertrag ausgelaufen ist. Erst dann kann man die Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Zahlung begleichen.
Es gibt noch keine gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Die Verbraucherzentrale moniert, dass es noch keine eindeutigen Gesetze gäbe, die für eine Berechnung herangezogen werden können. Man sei zu sehr, so finden die Verbraucherschützer, dem guten Willen der Banken ausgeliefert. Zwär lägen Urteile der Gerichte in dieser Causa vor, nämlich wie vertraglich festgehaltene Sondertilgungsrechte bei einer Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden müssten. Hat der Kunde laut Vertrag das Recht, eine größere, vertraglich festgeschriebene Summe, pro Jahr zu tilgen, so muss die Bank diese hypothetische maximal mögliche zukünftige Zahlung in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mit einbeziehen.
Sondertilgungsklausel mindert die Vorfälligkeitsentschädigung
Aus unserer Sicht ist es immer ratsam, in neu abzuschließende Baufinanzierungsverträge sowohl eine hohe Sondertilgungsklausel – also den maximal pro Jahr zusätzlich auf Zins und Tilgung abzuführenden Betrag – festschreiben zu lassen und gleichzeitig einen flexiblen Vertrag mit änderbaren monatlichen Raten anzustreben. Diese sind in der Regel ein paar wenige Prozentpunkte teurer, helfen aber im Falle einer notwendigen Rückzahlung des laufendes Vertrages, die Vorfälligkeitsentschädigung nach unten korrigieren zu können.