Baufinanzierung

Immobilienkauf: Kosten für Notar und Makler sparen?

Gleich am Anfang dieses Artikels ein klare „Nein”. So umstritten besonders Makler sind, so wertvoll können Sie sein. Die Erklärung folgt im weiteren dieses Artikels. Am Notar kommen Sie aber niemals vorbei: Besonders bei Kaufverträgen ist der Notar derjenige, der Ihnen Rechtssicherheit bringt. Dabei spielt der Notar eine Doppelrolle, da er zum Einen für die Beurkundung des Kaufvertrags für Immobilie und Grundstück zuständig ist, zum Anderen nimmt er die Eintragung des Grundpfandrechts – als Sicherheit für den Kreditvertrag – sowie die des Grundbuchs vor.  In der Regel wird es teurer, je höher der Kaufpreis ist und je höher der Darlehensanteil an der Gesamtsumme des Kaufpreises ist. Ohne Notar läuft bei einem Immobilienkauf somit nichts. Diese Kosten sollten Sie bei der Kalkulation Ihres Budgets für einen Immobilienkauf immer einrechnen. Es gibt zwar keine festen Kosten- oder Stundensätze für Notare oder Grundbuchämter. 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises sollte man einkalkulieren.

Maklerkosten beim Immobilienkauf

Anders verhält es sich mit Maklerkosten. Diese sind nicht zwingend, man kann sich auch selbst auf die Suche machen, aber ein seriöser Makler kann Ihnen nicht nur viel Arbeit abnehmen, sondern er hat auch einen weitaus besseren Überblick über den Markt und die Angebote. Wenn Sie zudem darauf achten, einen Vertrag mit dem Makler abzuschließen, sind Sie auf der sicheren Seite.  So  beauftragen Sie einen Immobilienmakler, der innerhalb bestimmter Rahmenvorgaben Objekte heraussucht. Und diese Rahmenbedingungen sollten schriftlich ficiert sein.

Es kommt immer mal wieder vor, dass Maklerverträge nur mündlich geschlossen werden. Das muss kein Problem sein, schließlich ist es ja im eigenen Interesse des Dienstleisters, dass man selbst als Bauherr oder Käufer ein Objekt findet, das gefällt – sonst gibt es keine Provision für den Makler.

Trotzdem schadet es nicht, sich abzusichern. Ein schriftlicher Maklervertrag sollte eine Reihe von Rahmenbedingungen festlegen. Typischerweise wird nach Objektgröße, Anzahl der Zimmer, Ausstattungen, Lage etc. unterschieden. Zudem ist relevant, wie hoch die Provision des Maklers ausfällt und wann sie fällig wird, wie lange der Makler suchen darf (Laufzeit) und was genau der Makler eigentlich leistet, also eine Tätigkeitsbeschreibung.

Ganz wichtig: Achten Sie darauf, dass der Vertrag dem Makler keinen Alleinauftrag erteilt, sonst können Sie keine weiteren Makler losschicken, um Objekte zu suchen – und die besten Ergebnisse erzielt man üblicherweise, wenn man sich nicht nur auf einen Makler verlässt. Ebenso erscheint es aus unserer Sicht wichtig, dass der Makler laut Vertrag auch nur im Erfolgsfall seine Provision erhält.

Diese Maklerprovisionen sind wiederum gesetzlich festgeschrieben, variieren aber von Bundesland zu Bundesland. Zudem gibt es auch orts-abhängige Unterschiede, wer die Provision zu zahlen hat, Käufer oder Verkäufer. In manchen Bundesländern teilen diese sich die Provision, in anderen muss der Käufer die gesamte Provision alleine tragen. Aber: Der gesetzlich festgeschriebene Maklersatz stellt nur die maximale Höchstgrenze dar, die auch unterschritten werden darf. Deswegen sollten Sie mit dem Makler die Provision verhandeln – je teurer das Objekt Ihrer Begierde, umso sinnvoller erscheint eine Verhandlung.

Aber der Makler darf nicht in jedem Fall eine Provision verlangen: Besteht bei ihm ein Eigeninteresse bei der Vermittlung von Haus, Wohnung oder Grundstück, so ist keine Provision fällig. d h. ist er Eigentümer des Objektes, dessen Verwalter (z. B. bei einer Wohneigentümergemeinschaft) oder dessen Entwickler, muss die Maklerprovision entfallen.

Notar und Makler

Notar und Makler sind also normalerweise fester Bestandteil Ihrer Kostenplanung, die Sie im Vorfeld anstellen sollten, um diese dann mit einem Baufinanzierungsberater abgleichen sollten, um am Ende zu einer sicheren Finanzierungsplanung zu kommen.