Baufinanzierung

Wohn-Riester: Wer die Details kennt, profitiert.

Wohn-Riester vom Staat: Als Bürokratie-Monster bezeichnet, von Kritikern der Nutzlosigkeit bezichtigt, von Baufinanzierern immer öfter genutzt. So paradox das klingt: Trotz aller öffentlicher Diskussion kommt Wohn-Riester wieder in Mode. Beschäftigt man sich mi den Einzelheiten des Riester-Models wird klar: Riestern lohnt sich. Um aber alle Fragen zu beantworten und alle Details dieses Fördermodells zu nutzen, ist es anzuraten, sich von Baufinanzierungsexperten beraten zu lassen. Optimal genutzt kann Wohn-Riester über die Laufzeit einige Tausend Euro sparen helfen. Allein schon deswegen ist dieses staatliche Zulagen- und Steuermodell einer genaueren Betrachtung wert:

1. Für wen kommt Wohn-Riester in Frage?

Für alle, die gesetzlich rentenversichert sind und die eine Immobilie eigen-nutzen wollen. Jeder der diese Voraussetzung erfüllt, kann 4% seines Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Als Obergrenze gelten 2.100,– im Jahr – abzüglich der staatlichen Zulage. Dabei gibt es eine Grundzulage von 154,–, pro Kind kommen noch einmal 185,- dazu – für Kinder, die 2008 oder später geboren sind sind das sogar 300,– pro Jahr. Steuerlich auch deswegen interessant, weil bis zum Höchstbetrag von 2.100,- EUR die Sparrate als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig ist. Die staatliche Zulage wird dann für die Tilgung des Baufinanzierungskredites. Wer einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließt, profitiert doppelt: Dann bekommt man die Zulagen während der Sparphase und später für die Tilgung. Grundsätzlich lohnt sich das für alle, die eine eigene Immobilie dauerhaft selbst nutzen wollen.

2. Wohn-Riester und die Rente

Der Riester-Kredit muss bis zum 68. Lebensjahr komplett zurückgezahlt sein. Zwar fallen dann in der Rente für die staatlich gewährten Vorteile Steuer an, doch wiegen diese bei weitem nicht die Vorteile auf. Die Steuer bezieht sich dabei nicht auf das gesamte Sparkapital, sondern nur die staatlich geförderten Tilgungsleistungen (inkl. einer 2% Erhöhung zum Jahresende). Der Grund: Bei Wohn-Riester wird keine monatliche Rente ausgezahlt, die einer Besteuerung unterliegt. Daher nimmt man das bis zum Rentenalter angesparte Altersvorsorgekapital, das als fiktive Summe dem Wohnförderkonto zugeschrieben wird.

3. Höhe der Steuer

Die Steuer hängt also von der Höhe des Wohnförderkontos zum Eintritt ins Rentenalter ab und vom Steuersatz. Der Wohn-Riester-Empfänger hat dabei folgende Möglichkeiten: Man zahlt die Steuer auf einmal. Dann gewährt das Finanzamt einen Rabatt von 30%. Dafür muss der Rentner sich verpflichten, die geförderte und eigengenutzte Immobilie weitere 20 Jahre zu nutzen. Als zweite Möglichkeit kann man die Steuer monatlich – und ohne Rabatt – abzahlen und das bis zu einem maximalen Alter von 85 Jahre. Aber letztendlich ist auch diese Variante kostentechnisch überschaubar. Wer z. B. 20.000,– EUR auf dem Wohnförderkonto verbucht hat, zahlt – bei einem Steuersatz von 25% – monatlich unter 25,- EUR.

4. Das Kleingedruckte

Das müssen Sie beachten: Wer seine Riester-geförderte Immobilie verkauft, muss den Verkaufserlös spätestens nach 4 Jahren in ein neues, eigengenutztes Objekt stecken – oder in ein anderes Riester-Produkt investieren. Sonst schlägt das Finanzamt zu. Auch Rentnern, die ihr Riester-Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt haben, droht der Fiskus bei Verkauf oder Vermietung mit der sofortigen Ablösung der verbliebenden Steuerschuld. Wer dabei die Einmalrückzahlung inkl. 30% Rabatt genutzt hat, muss mit einer Nachzahlung auf den 30%-Rabatt rechnen.

Auch muss derjenige, der während der Phase bis zum 85. Lebensjahr in ein Pflegeheim umziehen muss, mit steuerlichen Forderungen rechnen – es sei denn, der Lebenspartner bewohnt die Immobilie weiter.

Wer aufgrund einer beruflichen Veränderung in eine andere Stadt umzieht, kann seine geförderte Immobilie vermieten. Er muss aber spätestens mit 67 wieder einziehen.

Bei Tod während der Sparphase werden die Erben die auf dem Wohnförderkonto angesparte Summe versteuern. Ist das Darlehen bereits getilgt, kommt auch die verbliebenene Steuer auf die Erben zu. Völlig unbehelligt bleiben die Erben nur, wenn der Geförderte die Einmalrückzahlung am Beginn seines Rentenalters gewählt hat.

Bei Scheidung muss das Förderdarlehen in der Regel binnen 4 Jahren wieder in eine eigen-genutzte Immobilie reinvestiert werden.

Fazit: Wohn-Riester ist ein empfehlenswertes Spar-Förder-Modell für alle, die planen, langfristig in der eigenen Immobile zu leben und diese dann auch in der Rente zu nutzen. Aus dieser Perspektive ist Wohn-Riester auch ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge.